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Der Erstbesuch

Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter 
034364 - 65 99 27

oder per Mail unter

annett.nadolny@gmx.de

Ich bitte um Verständnis, wenn ich während einer Behandlung nicht

ans Telefon gehen kann. 

Ich rufe Sie später zurück, eventuell auch am nächsten Tag.

 


Ich bitte Sie, zum Erstbesuch folgendes mitzubringen:

  • aktuelle Laborbefunde, Röntgenbilder, CT/MRT-Bilder u. ä.

  • Befunde/Diagnosen von Hausarzt bzw. Facharzt, Krankenhaus, Heilpraktiker

  • eine Liste Ihrer aktuellen Medikamente

  • eine Probe aller aktuellen Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel, egal ob vom Arzt, Heilpraktiker oder selbst verordnet – also die Schachtel mit Tabletten drin, die Tube mit Salbenrest oder das Vitaminpräparat, das Sie einnehmen

 

 

Was erwartet Sie beim Erstbesuch?

1. Gründliche Anamnese
Details Ihrer Krankengeschichte werden abgefragt und geordnet.

2. . Körperliche Untersuchung
Hierzu gehören je nach Grund Ihres Besuchs verschiedene Tests, Inspektion/Palpation der Haut und innerer Organe, Funktionsdiagnostik, Blutdruckmessen, Untersuchung von Störfeldern und Narben, ein Allergietest, eventuell eine Blutentnahme fürs Labor oder die Vorbereitung eines Stuhltests, den Sie später selbst einschicken.

3. Behandlung
Anschließend wird das weitere Vorgehen besprochen und mit der Erstbehandlung begonnen.

Wir nehmen, vor allem beim Erstbesuch, gern viel Zeit, um Ihre Situation so gut wie möglich einschätzen zu können. Daher bitten wir Sie, beim ersten Mal mindestens eine Stunde einzuplanen.

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Preise

Die genauen Kosten erfragen Sie bitte in der Praxis. 

Kosten für Laboranalysen spreche ich im Vorfeld mit Ihnen ab, die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Labor.

Gesetzliche Krankenkassen tragen die Kosten für Heilpraktikerleistungen nicht, es sei denn, sie haben eine Zusatzversicherung abgeschlossen. Dann können die Kosten ganz oder teilweise von dieser übernommen werden.
Die Abrechnung erfolgt nach der üblichen GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) 

Sind Sie privat versichert, hängt die Gebührenübernahme von Ihrem Vertrag ab. In der Regel übernehmen private Krankenkassen die Leistungen für heilpraktische Behandlungen ganz, teilweise oder auch gar nicht.
Erkundigen Sie sich bitte vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Kasse, welche Leistungen im Normalfall erstattungsfähig sind.
Auch hier erfolgt die Rechnungsstellung nach GebüH.

Generell gilt:
Vertragspartner des Heilpraktikers ist der Patient und nicht seine Krankenkasse.

© 2024 Annett Nadolny

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